Benutzungsordnung

In der Fassung vom 25.04.2016 (Mitteilungsblatt des Amtes Oeversee Seite 63 vom 29.04.2016) 

Benutzungsordnung für die Bücherei Tarp

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp hat am 21.04.2016 für die Bücherei der Gemeinde Tarp gemäß §§ 4, 18 und 28 Ziffer 13 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-Holst. 2003 S. 57) in der zurzeit geltenden Fassung, folgende Benutzungsordnung beschlossen:

1. Benutzerkreis

Die Bücherei ist eine öffentliche Einrichtung. Jedermann ist im Rahmen dieser Benutzungsordnung berechtigt, auf privatrechtlicher Grundlage Medien zu entleihen und die Präsenzarbeitsplätze der Bücherei zu benutzen. Für Kinder unter fünf Jahren können die Eltern mit ihrem Leseausweis Medien entleihen.

2. Anmeldung

Gegen Vorlage des Benutzerausweises werden Medien bis zu 21 Tagen (DVDs, Musik-CDs, Zeitschriften, Konsolenspiele 7 Tage) ausgeliehen. Wenn keine anderweitige Vormerkung vorliegt, kann die Leihfrist auf Antrag verlängert werden (mit Ausnahme von DVDs und aktuellen Zeitschriften). Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden.
Die Bücherei ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurückzufordern.

3. Entleihung, Verlängerung, Vormerkung

Beschaffen von Medien aus dem Leihverkehr 1,- Euro
Für im Leihverkehr entliehene Medien gelten die oben aufgeführten Versäumnisentgelte.

4. Auswärtiger Leihverkehr

Medien, die nicht im Bestand der Tarper Bücherei vorhanden sind, können im Leihverkehr nach den hierfür geltenden Richtlinien beschafft werden.

5. Behandlung der entliehenen Medien

Der/die Benutzer(in) verpflichtet sich, die Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Veränderung, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren. Der Verlust entliehener Medien ist der Bücherei unverzüglich anzuzeigen.

6. Haftung

Der/die Benutzer(in) haftet für den Verlust von Medien sowie für alle Schäden, die an den von ihm/ihr entliehenen Medien entstehen oder die er/sie an präsent in der Bücherei benutzten Medien anrichtet. Darüber hinaus ist er/sie zur Einhaltung der urheberrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Für Schäden, die durch den Missbrauch des Benutzerausweises entstehen, haftet der/die eingetragene Benutzer(in) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im eigenen Interesse ist daher der Verlust der Ausweiskarte der Bücherei unverzüglich zu melden.
Die Bücherei haftet nicht für Schäden, die durch die Benutzung der entliehenen Medien entstehen, insbesondere nicht für Schäden, die an Geräten, Dateien und Datenträgern der Benutzer(innen) entstehen.

7. Entgelte

Es werden Entgelte gemäß Entgeltordnung erhoben.

8. Internetplätze

Für die Benutzung öffentlicher Internetplätze gilt eine gesonderte Benutzungsordnung.

9. Allgemeine Benutzungsbedingungen

Der/die Büchereileiter(in) übt das Hausrecht aus. Rauchen, Essen und Trinken ist in den Büchereiräumen nicht gestattet.
Für verloren gegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzer(innen) wird keine Haftung übernommen.
Mit Ausnahme von Blindenhunden dürfen Tiere nicht in die Büchereiräume mitgebracht werden.
Benutzer(innen), in deren Wohnung eine meldepflichtige übertragbare Krankheit auftritt, dürfen die Bücherei während der Zeit der Ansteckungsgefahr nicht benutzen. Die bereits entliehenen Medien dürfen erst nach der Desinfektion, für die der/die Benutzer(in) verantwortlich ist, zurückgebracht werden.
Die Büchereileitung ist berechtigt, Benutzer(innen), die gegen die Benutzungs- und Entgeltordnung verstoßen, zeitweise oder ständig von der Benutzung der Bücherei auszuschließen. Gegen einen Ausschluss kann Beschwerde bei der Gemeinde Tarp eingelegt werden.


Diese Benutzungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Tarp, den 25.04.2016

gez.
Peter Hopfstock
Bürgermeister