Entgeltordnung

In der Fassung vom 25.04.2016 (Mitteilungsblatt des Amtes Oeversee Seite 65 vom 29.04.2016)

Entgeltordnung für die Gemeindebücherei Tarp

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp hat am 21.04.2016 für die Bücherei der Gemeinde Tarp gemäß § 28 Ziffer 13 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-Holst. 2003 S. 57) in der zurzeit geltenden Fassung, folgende privatrechtliche Entgelte festgesetzt:

Benutzungsentgelte

Das Entgelt dient dem Erhalt des bestehenden Angebots der Bücherei.
Erwachsene (ab 18 Jahre):
Jahresentgelt 25,- Euro
Halbjahresentgelt 15,- Euro
Vierteljahresentgelt 10,- Euro
Monatsentgelt 5,- Euro
Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre): frei

Leser aus Gemeinden, die sich nicht am Büchereiwesen beteiligen,
werden mit einem höheren Entgelt belastet:
Erwachsene (ab 18 Jahre):
Jahresentgelt 37,- Euro
Halbjahresentgelt 22,- Euro
Vierteljahresentgelt 15,- Euro
Monatsentgelt 8,- Euro
Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre): frei

Die Präsenzbenutzung in den Räumen der Bücherei ist kostenfrei.

Versäumnisentgelte

nach Beendigung der Leihfrist 1,- Euro
7 Tage nach Beendigung der Leihfrist 2,- Euro
14 Tage nach Beendigung der Leihfrist 3,- Euro
21 Tage nach Beendigung der Leihfrist 6,- Euro
Alle 7 Tage erhöht sich das Säumnisentgelt um weitere 1,- Euro
Diese Entgelte sind auch ohne schriftliche Erinnerung fällig!

Leihverkehrsentgelte

Beschaffen von Medien aus dem Leihverkehr 1,- Euro
Für im Leihverkehr entliehene Medien gelten die oben aufgeführten Versäumnisentgelte.

Vormerkungen

Inkl. Benachrichtigung (per Telefon oder E-Mail) 0,50 Euro

Medienersatz

Bei Verlust oder Beschädigung von Medien ist der Schaden bis zum Wiederbeschaffungswert, zuzüglich der Bearbeitungskosten und des Beschaffungsaufwandes, zu ersetzen. Für das Entfernen oder Beschädigen des Strichcodes ist eine Gebühr von 1,- Euro zu entrichten.

Ersatz des Benutzerausweises

Die Ausstellung eines Ersatzausweises kostet 1,- Euro.


Diese Entgeltordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Tarp, den 25.04.2016

gez.
Peter Hopfstock
Bürgermeister